(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Fahrzeugaufbereitungs-, Reinigungs- und Pflegedienstleistungen zwischen LET Fahrzeugaufbereitung, Inhaber: Luca Elias Berger, Schulplatz 9, 06794 Sandersdorf-Brehna (nachfolgend „Anbieter") und ihren Kunden.
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB, z. B. Autohäuser, gewerbliche Händler). Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(1) Die Präsentation der Dienstleistungen und der Preiskalkulator auf der Website [www.let-fahrzeugaufbereitung.de] stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Anfrage an den Anbieter zu richten.
(2) Durch das Absenden des Online-Anfrageformulars gibt der Kunde eine Anfrage ab. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter diese Anfrage per E-Mail, WhatsApp oder durch eine ausdrückliche Terminbestätigung in Textform bestätigt.
(1) Alle Preise gegenüber Verbrauchern (B2C) verstehen sich als Endpreise. Aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und diese folglich auch nicht auf Rechnungen ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern (B2B) werden Preise als Nettopreise auf Verhandlungsbasis ausgewiesen.
(2) Anfahrtskosten bei mobilen Einsätzen werden gemäß den gestaffelten Angaben auf der Website berechnet.
(3) Die Vergütung ist unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung und Übergabe des Fahrzeugs fällig. Zulässige Zahlungsmethoden vor Ort sind Barzahlung sowie die Zahlung via PayPal.
(4) Eine Zahlung auf Rechnung ist für Unternehmer (B2B) standardmäßig möglich (zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung). Verbrauchern (B2C) wird eine Zahlung auf Rechnung nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Vereinbarung im Einzelfall gewährt. Geraten Kunden in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
(5) Vorbehalt bei Extremverschmutzung & Kofferraum: Die Pauschalpreise beziehen sich auf durchschnittlich verschmutzte Fahrzeuge. Bei extremen Verschmutzungen (z. B. starken Tierhaaren, Schimmel, Erbrechen, Fäkalien) wird ein Mehraufwand-Aufpreis ab 50,00 EUR erhoben.
(6) Der Kofferraum muss vom Kunden freigeräumt übergeben werden. Ist der Kofferraum bei Übergabe stark beladen, wird dieser Bereich von der Reinigung ausgespart. Wünscht der Kunde das Ausräumen durch den Anbieter, wird hierfür eine Pauschale von 20,00 EUR erhoben.
(1) Wählt der Kunde den mobilen Service, ist er verpflichtet, einen geeigneten, rechtlich zugänglichen und sicheren Stellplatz für das Fahrzeug bereitzustellen, an dem die Arbeiten gefahr- und beanstandungslos nach den örtlichen Vorschriften (insb. Umweltschutz- und Abwasserbestimmungen) durchgeführt werden dürfen.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass am Erfüllungsort ein funktionierender Strom- und Wasseranschluss in zumutbarer Reichweite kostenfrei zur Verfügung steht.
(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Durchführung vor Ort spontan abzulehnen, wenn das Fahrzeug extrem kontaminiert ist (z. B. Schimmelbefall), der Zustand ein gesundheitliches Risiko darstellt oder das Fahrzeug so verkehrsgefährdend geparkt ist, dass eine beschädigungsfreie Reinigung unmöglich ist. In diesem Fall greift die Ausfallentschädigung nach § 7 Abs. 2.
(1) Wird vereinbart, dass die Dienstleistung auf dem Privat-/Betriebsgelände des Anbieters durchgeführt wird, hat der Kunde das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zu übergeben und nach Fertigstellungsanzeige unverzüglich wieder abzuholen.
(2) Holt der Kunde das Fahrzeug nach Benachrichtigung über die Fertigstellung nicht innerhalb von 2 Werktagen ab, kommt er in Annahmeverzug. Der Anbieter ist ab dem 3. Kalendertag berechtigt, eine Stand- und Aufbewgebühr in Höhe von 25,00 EUR pro Tag zu berechnen. Das Fahrzeug wird in diesem Fall erst nach vollständiger Begleichung der Standgebühren herausgegeben (Haftungsausschluss für Umweltschäden auf dem Gelände siehe § 8 Abs. 4).
(1) Sofern vertraglich eine Außenreinigung vereinbart wurde (und diese als Leistungsauswahl auf der Website oder im Angebot verfügbar ist), ist deren Durchführung im mobilen Service von der Witterung abhängig.
(2) Bei extremen Witterungsbedingungen (z. B. Starkregen, Schneefall, Hagel, Frost oder Sturm), die eine sachgemäße Außenreinigung oder den sicheren Einsatz elektrischer Geräte unmöglich machen, wird der Termin in gegenseitiger Absprache kostenfrei verschoben.
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Stornierung oder Verschiebung des Termins durch den Kunden ist bis zu 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
(2) Bei verspäteten Absagen oder Nichterscheinen des Kunden zum vereinbarten Termin (No-Show) wird eine gestaffelte Ausfallentschädigung als Ersatz für den entgangenen Umsatz und die Blockierung der Kapazitäten fällig:
Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Paketpreises.
Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder No-Show vor Ort: 50 % des vereinbarten Paketpreises (zzgl. der vollen kalkulierten Anfahrtskosten bei mobilen Einsätzen).
(3) Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(1) Fotografische Beweissicherung: Der Anbieter ist berechtigt, den Fahrzeugzustand vor Beginn der Dienstleistung innen und außen fotografisch im Detail festzuhalten, um bestehende Vorschäden zu dokumentieren. Diese Fotos dienen ausschließlich der Beweissicherung und werden nach vollständig erbrachter Dienstleistung und erfolgter Zahlung unwiderruflich gelöscht.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Ausschluss bei Altschäden & Materialermüdung: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf Vorschäden, Materialermüdung oder fehlerhafte Vorarbeiten Dritter zurückzuführen sind (z. B. bereits poröses/rissiges Leder, spröde Kunststoffe, schlecht verarbeitete oder nachlackierte Bauteile/Smart-Repair, die sich beim Reinigen lösen, oder bereits beschädigte Elektronik).
(4) Abstellen auf dem Gelände des Anbieters: Bei Fahrzeugen, die auf dem Gelände des Anbieters verbleiben, haftet der Anbieter nicht für Schäden durch höhere Gewalt (z. B. Hagel, Sturm, Blitzschlag, Marderschäden) oder Diebstahl/Vandalismus durch Dritte, es sei denn, dem Anbieter ist eine grobe Pflichtverletzung vorzuwerfen. Das Fahrzeug verbleibt im Rahmen der bestehenden Kaskoversicherung des Fahrzeughalters auf dem Gelände.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, alle Wertsachen vor Beginn der Arbeiten aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für den Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Wertgegenständen (Geld, Schmuck, Elektronik) wird keine Haftung übernommen.
(1) Der Kunde hat das Fahrzeug unmittelbar nach Fertigstellung bzw. Übergabe zu prüfen. Sichtbare Mängel sind sofort vor Ort zu rügen.
(2) Ist der Kunde Unternehmer (B2B), müssen offensichtliche Mängel innerhalb von 24 Stunden nach Fahrzeugübergabe in Textform angezeigt werden; andernfalls gilt die Leistung als mangelfrei abgenommen.
(3) Bei berechtigten und rechtzeitigen Mängelrügen hat der Anbieter das Recht auf zweimalige kostenfreie Nachbesserung.
(1) Über die Website erworbene Gutscheine können ausschließlich für Dienstleistungen des Anbieters eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.
(2) Gutscheine sind ab dem Ende des Jahres, in dem sie gekauft wurden, 3 Jahre gültig (gesetzliche Verjährungsfrist).
(1) Verbrauchern steht bei online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher hierzu seine ausdrückliche Zustimmung erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verliert.
(1) Dem Anbieter steht wegen seiner Forderungen aus dem aktuellen Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den in seinen Besitz gelangten Fahrzeugen des Kunden zu.
(2) Ist der Kunde Unternehmer (B2B), kann das vertragliche Pfandrecht auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten aus der laufenden Geschäftsbeziehung geltend gemacht werden.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters (Sandersdorf-Brehna).
(2) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.